SolidWorks Tools - PAC4SWX Lizenzvereinbarung

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software benutzen oder registrieren lassen. Durch Benutzung oder Registrierung der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenzvereinbarung.

Sharewareversion

Dies ist keine Freeware und kein Public-Domain!

Es handelt sich um eine Shareware-Software, die nur zur Begutachtung des Gebrauchswertes dient. Die Software darf für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu Testzwecken verwendet werden. Möchten Sie sie nach Ablauf des Testzeitraumes weiterhin verwenden, so müssen Sie sich als Benutzer registrieren lassen.

Bei Nichtgefallen muss die Software komplett vom Datenträger des PCs entfernt werden. Unregistrierte Verwendung über den Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt werden.

zurück zum Seitenanfang

Registrierte Version

Eine Einzellizenz dieser Software kann auf mehreren Computer installiert werden aber zu verschiedenen Zeiten von nur EINER (der lizenzierten) Personen verwendet werden. Die Software prüft oberflächlich die Einhaltung dieser Bedingung.

Die Benutzung einer unregistrierten Version ist auch bei Funktion der Software untersagt. Die Software darf weder vermietet noch verliehen werden. Auch die Weitergabe der registrierten Version oder der Registrierungsdaten ist untersagt.

zurück zum Seitenanfang

Gewährleistungsbeschränkung

Die Software und ihre Dokumentation wird wie sie ist zur Verfügung gestellt. Da Fehlfunktionen auch bei ausführlich getesteter Software durch die Vielzahl an verschiedenen Rechnerkonfigurationen nicht ausgeschlossen werden können, übernimmt der Autor keinerlei Haftung für jedwede Folgeschäden, die sich durch direkten oder indirekten Einsatz der Software oder der Dokumentation ergeben.

Uneingeschränkt ausgeschlossen ist vor allem die Haftung für Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Informationen und Daten und Schäden an anderer Software, auch wenn diese dem Autor bekannt sein sollten.

Ausschließlich der Benutzer haftet für Folgen der Benutzung dieser Software.

zurück zum Seitenanfang

Weitergabe

Das Programm darf nur unregistriert, zusammen mit allen zugehörigen Dateien und in unverändertem Zustand weitergeben werden. Veröffentlichungen auf CD-ROM innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind gestattet. Veröffentlichungen als Bookware, sind nur mit Zustimmung des Autors zulässig.

Manipulation, Dekompilierung und Disassemblierung der Software und mitgelieferten Dateien, Weitergabe von Passwörtern sowie die Entwicklung und Weitergabe von Software zur Passwortgenerierung wird nach § 263a StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe geahndet, vom Autor zur Anzeige gebracht und Schadensersatz geltend gemacht.

zurück zum Seitenanfang

Sonstiges

Alle verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Inhaber anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Autors am nächsten kommen.

zurück zum Seitenanfang

hr.gif (4491 Byte)

 

Kritik und Anregungen bitte an Stefan Berlitz. Letzte Änderung dieser Seite am Freitag, 10. Juni 2011 08:52